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From Psychedelic-Traveller
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Psytraveller.net ist ein Projekt freiwilliger Autoren zum Aufbau einer Datenbank für die PSY/GOA-Trance Szene. Psytraveller.net ist ein Webangebot, dessen Seiten jedermann leicht und ohne technische Vorkenntnisse direkt im Webbrowser ändern kann. Das Ziel ist es aus den hier gesammelten Inhalten ein gedrucktes Magazin zu veröffentlichen. Anders als herkömmliche Webseiten ist Psytraveller.net frei. Es gibt ihn nicht nur kostenlos im Internet, sondern jeder darf ihn unter Angabe der Quelle und der Autoren frei kopieren und verwenden. Dafür sorgt die GNU-Lizenz für freie Dokumentation, unter der die Autoren ihre Texte veröffentlichen. Anbieter dieser Website ist:
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Mehr dazu unter Benutzerkonto stilllegen und Benutzernamen ändern. GeschäftsbedingungenAuftragserteilungDurchführungMaßgeblich für die Durchführung des Auftrages ist die jeweils gültige Anzeigenpreisliste einschließlich der Geschäftsbedingungen. LieferungFür rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, der erforderlichen Druckunterlagen oder evtl. Textänderungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Ablehnung von AufträgenDie Agentur behält sich das Recht vor, Anzeigen oder Beilagenaufträge oder einzelne im Rahmen von Anzeigenabschlüssen disponierte Teilaufträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Agentur abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Agentur unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Fernmündlich / UnleserlichBei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Änderungen oder Abbestellungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt die Agentur keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. SorgfaltDie Agentur wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, evtl. Schaden zu ersetzen, der der Agentur durch eine solche Anzeige entsteht. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Rechtliche ZulässigkeitDer Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen, insbesondere für alle aktuellen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen. Dem Auftraggeber obliegt es, die Agentur von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen die Agentur erwachsen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen die Agentur zu. BeilagenaufträgeBeilagenaufträge sind für die Agentur erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die etwaige Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, werden abgelehnt. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen werben, werden wie zwei und mehr Beilagen berechnet. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Anzahl der zur Verfügung gestellten Beilagen zu überprüfen. Sollte eine geringere als die vereinbarte Anzahl geliefert werden, so trifft die Haftung dafür den Auftraggeber. AuftragsabwicklungDruckqualitätDie Agentur gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. – Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. AnzeigenabschlussWird ein Anzeigenabschluss aus Umständen, die de Agentur nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so muss der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, der Agentur den Unterschied zwischen dem auf Grund des Abschlusses bereits gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zurückzahlen. PlatzierungAufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Agentur eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. ReklamationenReklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, jedoch nur insoweit, wie der Zweck der Anzeige dadurch beeinträchtigt wurde. Lässt die Agentur eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen, oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlenden Entgelts. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der Agentur für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Agentur darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Aufbewahrung von ReprovorlagenDie Pflicht zur Aufbewahrung von Reprovorlagen und Datenträger endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Berechnung und ZahlungZahlungszielDie Agentur ist unter wichtigen Umständen berechtigt, bei Neukunden oder während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen die Agentur erwachsen. ZahlungsverzugBei Zahlungsverzug oder Stundung werden die Verzugszinsen in banküblicher Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet; die Agentur kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Einziehung der Anzeigenbeträge durch gerichtliche Mittel, im Konkursfall oder bei Zwangsvergleich kommen die gewährten Rabatte in Wegfall. Änderungen von VorlagenKosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen. Änderung der AnzeigenpreiseBei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Besondere PreisfestsetzungenBesondere Preisfestsetzungen für Kollektive und Sonderveröffentlichungen bleiben vorbehalten. AnzeigenbelegDie Agentur liefert auf Wunsch kostenlos einen Anzeigenbeleg. Kann der Originalausschnitt nicht mehr beschafft werden, so wird statt dessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung gestellt. AllgemeinesAgenturen & VermittlerWerbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbetreibenden an die Preisliste der Agentur zu halten. Die von der Agentur gewährte Mitteilungsvergütung (Ortsgeschäft ausgenommen) darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Höhere Gewalt, Störung des Arbeitsfriedens & MaschinenbruchIm Falle höherer Gewalt, bei Störung des Arbeitsfriedens und bei Maschinenbruch erlischt für die Agentur jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz, insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. AuflagenrückgangEin Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn die zum Zeitpunkt des Anzeigenabschlusses maßgebliche Auflage um mehr als 20 Prozent zurückgegangen ist. Preisminderungsansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn die Agentur dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen. ErfüllungsortErfüllungsort ist Göttingen. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Göttingen; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand Göttingen vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen der AgenturFehler in StammdatenAnzeigen, die per Datenträger oder ISDN übermittelt werden, erscheinen in der übersandten Form und Inhalt. Für Fehler, die sich in den Stammdaten befinden, übernimmt die Agentur keine Haftung. Herausgabe von gestalteten AnzeigenVon der Agentur gestaltete Anzeigen können gegen entsprechende Berechnung in Form von Reprovorlagen zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Grafisch aufwendig gestaltete Anzeigen werden entsprechend der Leistung der Agentur berechnet. Die Herausgabe erfolgt erst nach Erscheinen in den agentureigenen Objekten. AusfallSollten bis zum 31. März 2009 nicht ausreichen Anzeigen verkauft sein, kann das Psytraveller.net Magazin nicht erscheinen. Bis zu diesem Zeitpunkt bezahlte Anzeigen werden von der Agentur zurückerstattet. |
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